Krankmeldungen
Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind bis 15 Minuten vor der ersten Unterrichtsstunde telefonisch im Sekretariat als erkrankt. Eine schriftliche Krankmeldung muss der Schule nach spätestens drei Tagen vorliegen.
Sollte ein Kind im Laufe der ersten Unterrichtsstunde nicht in der Schule eintreffen und nicht als erkrankt gemeldet sein, so werden wir versuchen, mit den Erziehungsberechtigten bzw. weiteren bei der Anmeldung angegebenen Personen telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Diese Vorgehensweise soll den Eltern die Sicherheit geben, dass ihr Kind wohlbehalten die Schule erreicht hat und am Unterricht teilnimmt.
Sollte die telefonisch oder die schriftliche Krankmeldung nicht fristgerecht eingetroffen sein, gilt der Tag bzw. gelten die Tage i.d.R. als "unentschuldigt gefehlt".
