User Online

4 User online

Schulleitungs-Newsletter

Newsletter 7 - Themeschwerpunkt: Gesamtschulstandort Lengede

01.03.2009 08:00

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

das Thema „Gesamtschule“ erhitzt die Gemüter. Das ist verständlich. Uns ist es daher wichtig, Sie über das vom Landkreis in Auftrag gegebene Gutachten zu einem möglichen Gesamtschulstandort zu informieren.

Wir beziehen uns im Folgenden auf die knapp zweistündigen Ausführungen des Gutachters bei der Vorstellung der Ergebnisse im Rahmen der Schulausschusssitzung des Landkreises am 19. Februar. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Aussagen zusammengefasst:

  1. Die Notwendigkeit der Einrichtung mindestens einer weiteren Gesamtschule ergibt sich aus den 374 Anmeldungen zum aktuellen Schuljahr an der IGS Vöhrum (194 Schüler mussten abgelehnt werden). Möglichst jedes Kind sollte, so das Ziel, das Recht erhalten, die Schulform seiner Wahl besuchen zu können. Dieses ist derzeit nicht gewährleistet.
  2. Die Schülerzahlen im Sekundarstufen I-Bereich nehmen im Landkreis Peine bis zum Jahr 2018 um 25% ab. In der Gemeinde Lengede liegt die Abnahme sogar bei 33%. Das hat zur Folge, dass auf Grund der geringen Schülerzahlen einige Hauptschulen nicht mehr überlebensfähig sind. Diese sind: HS Edemissen, HS Ilsede, HS Lengede, HS Vechelde und HS Wendeburg. Der Gutachter empfiehlt daher eine Zusammenlegung der o.g. Hauptschulen mit den Realschulen vor Ort und ggf. einen gemeinsamen Unterricht von Haupt- und Realschülern (derzeit bereitet die Landesregierung eine entsprechende Schulgesetzänderung vor).
  3. Um den bestmöglichen Gesamtschulstandort zu ermitteln, wurden vorrangig vier als wichtig erachtete Kriterien berücksichtigt. Diese sind:
    • Alle Schulformen sollten mit einer möglichst kurzen Fahrzeit erreichbar sein (derzeit sind Schüler, die die Gesamtschule Vöhrum besuchen, bis zu einer Stunde mit dem Bus unterwegs)
    • Die neue Gesamtschule darf nicht dazu beitragen, dass ein anderer Schulstandort gefährdet wird (bitte beachten Sie, dass es hier um Standorte, nicht um Schulformen geht)
    • Ein bestehendes Gymnasium darf nicht aufgelöst werden. Es sollte keine zwei gymnasialen Angebote/Oberstufen an einem Standort geben.
    • Die vorhandene Gebäudestruktur muss genutzt werden. Anfallende Investitionskosten (für Neu- und Umbauten) sollten möglichst gering sein.

Nicht berücksichtigt wurden Meinungen von Regionalpolitikern (z.B. Bürgermeistern), Schulleitern, Lehrkräften, Eltern und Schülern (da der Gutachter in Osnabrück lebt, sind ihm diese ohnehin nicht bekannt).

Unter Berücksichtigung der drei genannten Punkte (Bedarf für eine Gesamtschule, Schülerzahlent-wicklung, Kriterien für eine Standortwahl) gibt es - so der Gutachter - für die erste neu zu gründende Integrierte Gesamtschule einen geeigneten Standort. Dieses ist Lengede. Der Gutachter empfiehlt daher die Einrichtung einer IGS in Lengede mit gymnasialer Oberstufe.

Wie die weitere Vorgehensweise sein wird haben wir bereits in Newsletter 6 beschrieben. 

Zurück