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Schulordnung

Allgemeine Regeln für das Verhalten in der Schule

Diese Schulordnung soll dazu dienen, das Schulleben in unserer Schule zu ordnen und eine Hilfe für ein gutes Zusammenleben zwischen Schülern / -innen, Lehrern / Lehrerinnen und Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen zu geben.
Um einen reibungslosen Ablauf zu erleichtern, wollen wir aufeinander Rücksicht nehmen und uns an folgende Regeln halten:

  1. Jeder verhält sich stets so, dass er niemanden stört, belästigt oder gefährdet.
    Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten in der Schule sollen auf gewaltlosem Wege gelöst werden; auch die Gewalttätigkeit des anderen rechtfertigt keine Handgreiflichkeiten.
    Ist eine Konfliktlösung ohne fremde Hilfe nicht möglich, können unbeteiligte Schüler/-innen oder Lehrer / -innen beim Schlichten helfen.
    Um weder sich noch andere zu gefährden, ist das Mitbringen von Waffen und Feuerwerkskörpern in die Schule untersagt.
  2. Wer mutwillig Schaden anrichtet, muss dafür aufkommen und wird als Ver-ursacher dem Schulträger gemeldet.
  3. Zuständig für alle Angelegenheiten der Schüler/-innen einer Klasse ist zunächst der/die Klassenlehrer/in. Um Auskunft, Rat und Hilfe zu erbitten, können sich die Schüler/innen aber auch an die übrigen Lehrer/innen wenden.
  4. Die Klassenräume werden um 7.50 Uhr geöffnet.
    Die Klassenraumtrakte dürfen erst dann betreten werden.
  5. Der Aufenthalt in der Pausenhalle ist gestattet: 
    - vor Schulbeginn
    - in Freistunden
    - in den großen Pausen
  6. In „Regenpausen" stehen die Pausenhalle sowie der Verbindungsgang zum Altbau zur Verfügung.
  7. Das Schulgrundstück wird während der Schulzeit nicht ohne Einwilligung einer Lehrkraft verlassen.
    Der Aufenthaltsbereich auf den Höfen wird zum Schulausgang durch den Verbindungsweg zwischen Neubau- und Altbauhof hin begrenzt.
  8. Das Rauchen ist Schüler / innen im gesamten Schulgebäude und auf den Schulhöfen untersagt. Dieses Verbot gilt auch für den unmittelbaren Bereich vor dem Schultor sowie für die gegenüberliegende Bushaltestelle “An der Realschule“.
  9. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.
  10. Das Herunterrutschen auf den Treppengeländern ist nicht gestattet.
  11. Die Flurfenster dürfen nicht vollständig geöffnet werden.
  12. Um jeder Gefahr vorzubeugen, darf nur innerhalb der Spielflächen auf dem Schulhof gespielt werden. Das Schneeballwerfen auf dem Schulgrundstück sowie das Anlegen von Rutschbahnen muss unterbleiben.
  13. Auf den Schulhöfen werden Fahrräder und motorisierte Fahrzeuge grund-sätzlich geschoben. Das Anlassen von Motoren beim Fahrradständer ist verboten.
  14. Die Fahrräder werden in den Fahrradständern abgestellt.
  15. Der Fahrradstand ist kein Aufenthaltsort.
  16. Die Anweisungen der aufsichtführenden Schüler/-innen sind zu befolgen.
  17. Jede/r Schüler/in geht mit dem Klingelzeichen unverzüglich in seinen/ihren Unterrichtsraum.
    Er/Sie wartet bei Unterricht in Fachräumen an dem dafür vorgesehenen Ort auf die Lehrkraft.
  18. Ist die Lehrkraft 10 Minuten nach dem Klingelzeichen nicht im Unterrichtsraum eingetroffen, so hat der/die Klassensprecher/-in dies der Schulleitung, im Sekretariat oder einer Lehrkraft zu melden.
  19. Müssen Schüler/-innen den Unterrichtsraum wechseln, gehen sie in den kurzen Pausen direkt zum neuen Klassenraum. Zu Beginn der großen Pause können sie ihre Schultaschen zu den neuen Räumen bringen.
  20. Wertsachen und Geld sollten nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
  21. Die Bedienung aller Verdunklungsanlagen und Geräte darf nur unter Aufsicht einer Lehrkraft oder des Hausmeisters erfolgen.
  22. Nach Unterrichtsschluss wird der Klassenraum sauber hinterlassen und das Licht gelöscht.
  23. Der/Die Klassensprecher/-in informiert die Klasse rechtzeitig über den Vertretungsplan.
  24. Rauchen und Alkoholgenuss gefährden die Gesundheit und sind für Schüler/-innen im Schulgebäude, auf dem Schulgelände, an der Bushaltestelle und bei sämtlichen Schulveranstaltungen grundsätzlich nicht erlaubt.
  25. Alle tragen die Verantwortung dafür, dass das Schulgelände und das Schul-gebäude mit den Klassenräumen sauber gehalten werden. Abfälle werden-wie die Abfallordnung es vorschreibt - nach Rohstoffen getrennt in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter geworfen.
    Ein Reinigungsdienst unterstützt die Sauberhaltung des Gebäudes und des Schulgeländes. Er erfolgt klassenweise für eine Woche (siehe Aushang am „Schwarzen Brett“).
  26. Fundsachen werden grundsätzlich beim Hausmeister abgegeben und können dort auch wieder in Empfang genommen werden.
  27. Die meisten Schüler/-innen unserer Schule sind Fahrschüler/-innen. Um niemanden zu gefährden, darf an der Bushaltestelle beim Ein- und Aussteigen nicht gedrängelt werden.

Die SV wird von allen Schülern/-innen getragen, nicht nur von den Klassensprechern/Klassensprecherinnen. Der Schülerrat vertritt euch, er bittet um eure Mithilfe und um euer Verständnis, auch in der Einhaltung unserer Schulordnung, die helfen soll, uns in der Schule wohlzufühlen.