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Unsere Regelungen

Gefahrenvermeidung (2009)

Waffenerlass

Es ist nicht gestattet, Waffen mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu einer schulischen Veranstaltung zu bringen. Zu den Waffen gehören u.a. Messer (auch Taschenmesser), Stahlruten, sog. Totschläger, Schlagringe usw. sowie Schusswaffen, Gassprühgeräte (z.B. Pfeffersprays), Feuerwerkskörper, Explosionskörper und Laser-Pointer. Auch das Mitbringen von Nachbildungen von Waffen und Spielzeugwaffen ist nicht gestattet.

Grundsätze und Bestimmungen für den Sportunterricht

Das Tragen von Schmuck, besonders von fest verankertem Schmuck wie Piercing (Ringe oder andere Formen in Ohren, Augenbraue, Zunge, Lippe, Nasenflügel, Bauchnabel usw.) stellt eine Gefährdung im Sportunterricht dar. Sollte das Tragen von Schmuck Grund für das Entstehen einer Sportverletzung bzw. eines Sportunfalls sein, so müssen die Folgeschäden selbst getragen werden. Die Schüler-Unfallversicherung (Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband) tritt i.d.R. dafür nicht ein. Deshalb muss Schmuck vor dem Sportunterricht abgelegt werden. Fest verankerter Schmuck ist abzukleben.


Gefahr beim Drachensteigen

In jedem Spätsommer und Herbst werden durch das Drachensteigen Unfälle verursacht. Dabei kommen Kinder zu Schaden und gefährden sich selbst und andere. Besondere Vorsicht ist z.B. bei Hochspannungsleitungen und bei Bahnanlagen geboten.


Gefahr durch Eisenbahnbetrieb (Werksbahn Peine und Salzgitter / DB)

Schüler sollten sich unbedingt von Schienen und Anlagen der Bahn fernhalten. Vielfach können Kinder und Jugendliche die Gefahren und Folgen nicht übersehen, die sich aus einem Betreten dieser Anlagen oder dem Spielen auf den Gleisen ergeben. Die Hinweise und Verkehrsschilder an Bahnübergängen sind zu beachten!

 

Infektionsschutzgesetz

Ein Merkblatt für Schüler und Eltern zum Verhalten bei ansteckenden Krankheiten sowie ein allgemeines Informationsblatt zum Thema „Neue Influenza“ (sog. „Schweinegrippe“) ist beigefügt.

 


Regelungen (2009)

Krankmeldungen

Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind bis 15 Minuten vor der ersten Unterrichtsstunde telefonisch, per E-Mail oder per Fax im Sekretariat als erkrankt. Eine schriftliche Krankmeldung muss der Schule nach spätestens drei Tagen vorliegen.

Sollte ein Kind im Laufe der ersten beiden Unterrichtsstunden nicht in der Schule eintreffen und nicht als erkrankt gemeldet sein, so werden wir versuchen, mit den Erziehungsberechtigten bzw. weiteren bei der Anmeldung angegebenen Personen telefonisch Kontakt aufzunehmen. Diese Vorgehensweise soll den Eltern die Sicherheit geben, dass ihr Kind wohlbehalten die Schule erreicht hat und am Unterricht teilnimmt.

Sollte die telefonische oder die schriftliche Krankmeldung nicht fristgerecht eingetroffen sein, gilt der Tag bzw. gelten die Tage i.d.R. als "unentschuldigt gefehlt".

 

Ansprechpartner

Sollten Fragen zu dem Fachunterricht bzw. den fachlichen Leistungen des Kindes auftreten, so ist erster Ansprechpartner die Fachlehrkraft. Allgemeine Fragen werden mit der Klassenlehrkraft geklärt. Sie ist das Bindeglied zwischen Schule und Eltern.

Kritik, Beschwerden und Verbesserungsvorschläge

Für uns ist konstruktive Kritik ein Anlass, uns zu verbessern. Insofern sollte die Kritik oder die Beschwerde zuerst bei der Person landen, die sie betrifft. Vieles lässt sich im Gespräch klären. Manche Unstimmigkeit beruht auf Missverständnissen. Sind Schüler oder Eltern mit dem Verlauf oder dem Ergebnis des Gesprächs mit der Fachlehrkraft oder der Klassenlehrkraft nicht zufrieden, so ist die Schulleitung Ansprechpartner.

Bei generellen Beschwerden oder Verbesserungsanregungen sollte der Weg über die zuständigen Eltern- oder Schülervertreter laufen. Sie können zuerst klären, ob es sich um das Anliegen einzelner, mehrerer oder der Mehrheit der Schüler bzw. Eltern handelt.


Zahlungen

Über die Schule laufende Gelder – z.B. für die Lehrmittelausleihe, Klassenfahrten, Materialien – müssen durch die Erziehungsberechtigten pünktlich gezahlt werden. Sollte es finanzielle Probleme geben, so stehen wir für ein vertrauliches Gespräch gerne zur Verfügung. In der Regel wird sich – sofern das Gespräch frühzeitig stattfindet – eine Lösung finden.


Klassenarbeiten

In den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch werden mindestens fünf Klassenarbeiten pro Schuljahr geschrieben. In den übrigen Fächern wird – mit Ausnahme der praktischen Fächer – mindestens eine Klassenarbeit pro Halbjahr durchgeführt. I.d.R. gibt es mindestens die gleiche Anzahl an mündlichen oder sonstigen fachspezifischen Leistungsbewertungen. Es ist Aufgabe der Eltern, sich diese Leistungen von dem Kind regelmäßig nennen oder zeigen zu lassen. Bei Fragen können sich die Eltern gerne an die jeweilige Fach- oder Klassenlehrkraft wenden.


Elternabende und Elternsprechtage

Elternabende und Elternsprechtage dienen dem notwendigen Informationsaustausch und dem besseren Kennenlernen. Wenn immer möglich sollte mindestens ein Elternteil die Elternabende besuchen. Bei Elternsprechtagen (i.d.R. im November und im Mai) sollte ein Termin mit der Klassenlehrkraft vereinbart werden.

 

Klassen- und Tagesfahrten

Eintägige Fahrten sind Teil schulischen Unterrichts. Die Teilnahme ist verpflichtend. Mehrtägige Klassenfahrten sind Teil der schulischen Bildung. Klassenfahrten sind kein Urlaub. Sie dienen vielmehr wichtigen schulischen Zielen. Wir erwarten daher, dass alle Schülerinnen und Schüler an  Klassenfahrten teilnehmen. Sollte es finanzielle Probleme geben, so stehen wir für ein vertrauliches Gespräch gerne zur Verfügung. In der Regel wird sich – sofern das Gespräch frühzeitig stattfindet – eine Lösung finden.


Beurlaubungen

Auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten wird die Schule i.d.R. in folgenden Fällen eine Beurlaubung aussprechen: Konfirmandenfreizeiten, eigene Konfirmation, Hochzeit oder Todesfall eines nahen Verwandten, religiöse Feiertage, die vom Kultusministerium in Niedersachsen als solche anerkannt sind. Für Urlaubsfahrten und Reisen außerhalb der Ferienzeit kann keine Genehmigung erteilt werden.

 

Unfälle

Bei Unfällen während der Schulzeit, auf dem Schulweg und bei schulischen Veranstaltungen sind die Schülerinnen und Schüler durch den Gemeinde Unfall Verband (GUV) versichert. Die betroffenen Schüler oder deren Eltern melden einen Schulunfall bitte im Sekretariat.

 

Diebstähle

Diebstähle oder Verluste von Wertgegenständen, die während der Schulzeit, auf dem Schulweg und bei schulischen Veranstaltungen geschehen sind,  sollten dem Sekretariat schnellstmöglich gemeldet werden. Eine möglichst genaue Gegenstandsbeschreibung einschließlich Kaufpreis (falls noch vorhanden Rechnung beilegen) und Darstellung des Diebstahls (Ort und Zeit; ggf. Zeugen) sollten beigefügt werden. Der Gemeinde Unfall Verband  (GUV) zahlt allerdings viele Verluste, darunter Wertgegenstände und Bargeld, nicht.

 

Halbjährlicher Unterricht (Epochalunterricht)

Einige Fächer werden ausschließlich im ersten oder im zweiten Halbjahr unterrichtet. Die Noten der Fächer, die lediglich im ersten Schulhalbjahr unterrichtet worden sind, werden auf das Jahresendzeugnis übernommen. Sie sind versetzungs- und abschlusswirksam. Schüler und Eltern werden jährlich über die entsprechenden Fächer informiert.

 

Religionsunterricht

Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind am evangelischen Religionsunterricht, am katholischen Religionsunterricht oder am Unterricht Werte und Normen teilnimmt. Ab 14 Jahre kann die Schülerin bzw. der Schüler selbst entscheiden. In einigen Jahrgangsstufen wird – neben Werte und Normen – ein konfessionsübergreifender Religionsunterricht angeboten. Kinder mit evangelischer und katholischer Religionszugehörigkeit werden in den Klassenstufen 5, 9 und 10 gemeinsam unterrichtet.