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Waffen in der Schule

Es ist nicht gestattet, Waffen mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu einer schulischen Veranstaltung zu bringen. Zu den Waffen gehören u.a. Messer (auch Taschenmesser), Stahlruten, sog. Totschläger, Schlagringe usw. sowie Schusswaffen, Gassprühgeräte (z.B. Pfeffersprays), Feuerwerkskörper, Explositionskörper und Laser-Pointer.

Auch das Mitbringen von Nachbildungen von Waffen und Spielzeugwaffen ist nicht gestattet

 

Wir weisen alle Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern darauf hin, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen eine Ordnungsmaßnahme zur Folge haben wird

 

Mit der Einschulung in unsere Schule haben alle Eltern und Schülerinnen bzw. Schüler den Waffenerlass in schriftlicher Form erhalten.

Rechtsgrundlage

Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen